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   BVerwG, 22.05.2014 - 5 C 27.13   

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BVerwG, 22.05.2014 - 5 C 27.13 (https://dejure.org/2014,21355)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2014 - 5 C 27.13 (https://dejure.org/2014,21355)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 5 C 27.13 (https://dejure.org/2014,21355)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AusglLeistG § 1 Abs. 1 und 3 Nr. 6, § 1 Abs. 2 Satz 1
    Ausgleichsleistung; Ausschlusstatbestand; Besatzungsrecht; Enteignung; entschädigungslose Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Unternehmen; Unternehmensenteignung; Unternehmensentschädigung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AusglLeistG § 1 Abs. 1 und 3 Nr. 6, § 1 Abs. 2 Satz 1
    Ausgleichsleistung; Ausschlusstatbestand; Besatzungsrecht; Einheitswert; Enteignung; Ersatzeinheitswert; Unternehmen; Unternehmensenteignung; Unternehmensentschädigung; Wertpapierbereinigung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 Nr 6 AusglLeistG, § 1 Abs 1 S 1 AusglLeistG, § 1 Abs 2 S 1 AusglLeistG, Art 3 Abs 1 GG
    Kein Ausschluss des Ausgleichs von Wertminderungen verbriefter Rechte bei entschädigungsloser Enteignung von Vermögen einer Gesellschaft auf besatzungsrechtlicher Grundlage; teleologische Reduktion von § 1 Abs. 3 Nr. 6 AusglLeistG

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Ausgestaltung der Geltendmachung von Kriegs- und Kriegsfolgeschäden im Sinne des Wertpapierbereinigungsrechts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleichsleistung; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; entschädigungslose Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Unternehmensenteignung; Unternehmensentschädigung; verbriefte Rechte; ...

  • rewis.io

    Kein Ausschluss des Ausgleichs von Wertminderungen verbriefter Rechte bei entschädigungsloser Enteignung von Vermögen einer Gesellschaft auf besatzungsrechtlicher Grundlage; teleologische Reduktion von § 1 Abs. 3 Nr. 6 AusglLeistG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsleistung; Ausschlusstatbestand; Besatzungsrecht; Enteignung; entschädigungslose Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Unternehmen; Unternehmensenteignung; Unternehmensentschädigung; ...

  • rechtsportal.de

    Gesetzliche Ausgestaltung der Geltendmachung von Kriegs- und Kriegsfolgeschäden im Sinne des Wertpapierbereinigungsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 871
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • Drs-Bund, 29.08.1963 - BT-Drs IV/1459
    Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 5 C 27.13
    Diese Zuordnung zum Kriegsfolgenrecht ist bereits den Gesetzesmaterialien zum Wertpapierbereinigungsrecht selbst zu entnehmen (BTDrucks IV/1459 S. 9).

    Denn Ziel der Wertpapierbereinigung war es ausweislich der Gesetzesbegründung zum Wertpapierbereinigungsschlussgesetz, den durch Kriegs- und Nachkriegsereignisse zerrütteten Besitzstand zugunsten der rechtmäßigen Wertpapiereigentümer wiederherzustellen; die Wertpapierbereinigung war eine "Maßnahme zur Beseitigung von Folgen des Krieges und des Zusammenbruchs" (BTDrucks IV/1459 S. 9).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 5 C 27.13
    Liegt eine solche Lücke vor, ist sie durch Hinzufügung einer dem gesetzgeberischen Plan entsprechenden Einschränkung zu schließen (Urteile vom 9. Februar 2012 - BVerwG 5 C 10.11 - BVerwGE 142, 10 = Buchholz 454.710 § 14 WoGG Nr. 1, jeweils Rn. 15, vom 16. Mai 2013 - BVerwG 5 C 28.12 - Buchholz 436.45 § 1 UVG Nr. 5 Rn. 9 m.w.N. und vom 25. März 2014 - BVerwG 5 C 13.13 - Rn. 25, zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen).
  • BVerwG, 09.02.2012 - 5 C 10.11

    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Einkommensfreistellung;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 5 C 27.13
    Liegt eine solche Lücke vor, ist sie durch Hinzufügung einer dem gesetzgeberischen Plan entsprechenden Einschränkung zu schließen (Urteile vom 9. Februar 2012 - BVerwG 5 C 10.11 - BVerwGE 142, 10 = Buchholz 454.710 § 14 WoGG Nr. 1, jeweils Rn. 15, vom 16. Mai 2013 - BVerwG 5 C 28.12 - Buchholz 436.45 § 1 UVG Nr. 5 Rn. 9 m.w.N. und vom 25. März 2014 - BVerwG 5 C 13.13 - Rn. 25, zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen).
  • BVerwG, 25.03.2014 - 5 C 13.13

    Ausbildungsförderung; Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 5 C 27.13
    Liegt eine solche Lücke vor, ist sie durch Hinzufügung einer dem gesetzgeberischen Plan entsprechenden Einschränkung zu schließen (Urteile vom 9. Februar 2012 - BVerwG 5 C 10.11 - BVerwGE 142, 10 = Buchholz 454.710 § 14 WoGG Nr. 1, jeweils Rn. 15, vom 16. Mai 2013 - BVerwG 5 C 28.12 - Buchholz 436.45 § 1 UVG Nr. 5 Rn. 9 m.w.N. und vom 25. März 2014 - BVerwG 5 C 13.13 - Rn. 25, zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.09

    Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 5 C 27.13
    Die von der Wertpapierbereinigung erfassten Schäden sind deshalb den im Beitrittsgebiet nicht mehr ausgleichsfähigen allgemeinen Kriegsfolgeschäden zugerechnet worden, deren Verursachung nicht auf spezifische Unrechtsmaßnahmen, sondern auf kriegsbedingte Ereignisse und Maßnahmen zurückgehen, die als solche keinen diskriminierenden Charakter aufwiesen (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 5 C 18.09 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 22 Rn. 14 zu Ausgleichsleistungen für ein von Demontagen betroffenes Unternehmen).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 42.03

    Unternehmen; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Reinvermögen; Bilanz;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 5 C 27.13
    Danach ist die Trennungslinie für die Nichtgewährung einer Ausgleichsleistung dort zu ziehen, wo der Vermögensverlust nicht durch die entschädigungslose Enteignung eingetreten ist, sondern einen Schaden darstellt, der nach der Gesetzesbegründung zu den allgemeinen Kriegsfolgen rechnet (Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 42.03 - Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 2).
  • BVerfG, 04.08.1999 - 1 BvR 1624/98

    Keine Herausgabe eines vom Deutschen Reich in Besitz genommenen, in den neuen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 5 C 27.13
    Die Bundesrepublik Deutschland wäre - so hat es das Bundesverfassungsgericht formuliert - nicht nur finanziell, sondern auch administrativ überfordert gewesen, wenn sie verpflichtet gewesen wäre, neben der Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht auch alle in der Deutschen Demokratischen Republik durch nicht bereinigte Kriegsfolgen Geschädigten nachträglich so zu stellen, als hätte es nie zwei deutsche Staaten gegeben (BVerfG, Beschluss vom 4. August 1999 - 1 BvR 1624/98 - WM 1999, 2029 ).
  • Drs-Bund, 28.08.1990 - BT-Drs 11/7777
    Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 5 C 27.13
    Die Gemeinsame Erklärung ist Bestandteil des Vertrages vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (BGBl 1990 II S. 885; im Folgenden: Einigungsvertrag - EV) geworden (Art. 41 Abs. 1 EV i.V.m. Anlage III zum EV ), auf dessen Grundlage die Deutsche Demokratische Republik mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 ihren Beitritt erklärt hat (Beitrittsbeschluss BTDrucks 11/7777).
  • BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 1.20

    Gemeindliches Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung

    (2) Stellt § 26 Nr. 4 BauGB nach seinem klaren Wortlaut einheitlich für alle Vorkaufsrechtsfälle bei der Beurteilung einer plan- bzw. maßnahmenkonformen Bebauung und Nutzung auf den gegenwärtigen Zustand ab, könnte der so verstandene Ausübungsausschlussgrund bei Vorkaufsfällen im Gebiet einer Erhaltungssatzung nur dann unberücksichtigt bleiben und damit eine zukunftsgerichtete Betrachtung im Rahmen des § 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB ermöglichen, wenn die Voraussetzungen einer teleologischen Reduktion der Norm vorlägen und demnach die zu weit gefasste Regelung auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen wäre (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 7. Mai 2014 - 4 CN 5.13 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 15 Rn. 14 und vom 22. Mai 2014 - 5 C 27.13 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 26 Rn. 21 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2021 - 5 C 8.20

    Keine Ausbildungsförderung für ein Studium, das erst nach Erreichen des

    Weil diese Begrenzung innerhalb des möglichen Wortsinns der Gesetzesbestimmung liegt, besteht entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts für eine richterliche Rechtsfortbildung in Form der teleologischen Reduktion (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 5 C 27.13 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 26 Rn. 21 m.w.N.) keine Veranlassung, obgleich das Vorliegen ihrer Voraussetzungen angesichts der im vorliegenden Kontext zu berücksichtigenden nachfolgend dargestellten Zwecksetzung der Vorschrift ebenfalls zu bejahen sein dürfte.
  • VG Düsseldorf, 23.08.2017 - 28 K 8137/16

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines

    vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2012 -5 C 10.11 -, BVerwGE 142, 10 Rn. 15, vom 16. Mai 2013 - 5 C 28.12 -, NJW 2013, 2775 = juris Rn. 9, m. w. N., vom 25. März 2014 - 5 C 13.13 -, NVwZ-RR 2014, 601 = juris Rn. 25, und vom 22. Mai 2014 - 5 C 27.13 -, LKV 2014, 457 = juris Rn. 22.
  • BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 1
    (2) Stellt § 26 Nr. 4 BauGB nach seinem klaren Wortlaut einheitlich für alle Vorkaufsrechtsfälle bei der Beurteilung einer plan- bzw. maßnahmenkonformen Bebauung und Nutzung auf den gegenwärtigen Zustand ab, könnte der so verstandene Ausübungsausschlussgrund bei Vorkaufsfällen im Gebiet einer Erhaltungssatzung nur dann unberücksichtigt bleiben und damit eine zukunftsgerichtete Betrachtung im Rahmen des § 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB ermöglichen, wenn die Voraussetzungen einer teleologischen Reduktion der Norm vorlägen und demnach die zu weit gefasste Regelung auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen wäre (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 7. Mai 2014 - 4 CN 5.13 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 15 Rn. 14 und vom 22. Mai 2014 - 5 C 27.13 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 26 Rn. 21 f. m.w.N.).
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